Allgemeine Geschäftsbedingungen von SteadyFilm, Carl-Maria von Weber Straße 32., 95448 Bayreuth in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen, Seminare und Kongresse.
1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von SteadyFilm bezüglich der Buchung und Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und Kongressen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der individuellen Angebote von SteadyFilm sowie ergänzend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SteadyFilm ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SteadyFilm auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsschluss, Drittanbieter
(1) Die Angebote von SteadyFilm (zB auf Webseiten, Flyern, Broschüren, Onlineshops, Coupons) erfolgen grundsätzlich freibleibend. Buchungsanfragen und Angebote von Kunden müssen von SteadyFilm erst ausdrücklich bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt meist per E-Mail, ist darauf aber nicht beschränkt.
(2) Die Leistungen von SteadyFilm werden gegebenenfalls auch von autorisierten Partnern und Drittanbietern in eigenem Namen vertrieben. Bei Buchung / Vertragsschluss mit einem Drittanbieter/Vertriebspartner gelten ausschließlich dessen Bedingungen. SteadyFilm ist für Handlungen von Vertriebspartnern / Drittanbietern nicht verantwortlich.
(3) Sofern Leistungen von SteadyFilm beworben werden, ein Vertragsschluss jedoch über einen Drittanbieter/Vertriebspartner erfolgt, ist ausschließlich der Drittanbieter/Vertriebspartner für das jeweilige Angebot verantwortlich.
(4) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
3 Preise für Seminare, Kongresse und Veranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen gelten die angegebenen Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar bei Buchung im Voraus fällig. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr entfällt das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung.
(3) Preise für Seminare und Veranstaltungen beinhalten das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung im jeweils gebuchten Umfang.
(4) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten, hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(5) Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Gründe nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere, dritte Person zu übertragen, sofern SteadyFilm der Übertragung zustimmt. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Veranstaltungspreis voll entrichtet wurde und der entrichtete Preis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Ersatzteilnehmers insoweit bei SteadyFilm verbleibt.
(6) Die Preise von SteadyFilm verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, exklusive des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes.
(7) SteadyFilm stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Bei Buchung über einen Online-Shop ist SteadyFilm berechtigt, die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.
4 Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen und Seminaren, Absage und Ausfall
(1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungseschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben.
(2) Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (zB während Pandemien, höherer Gewalt) ist SteadyFilm berechtigt, dem Kunden mit 6o-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt/Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt/Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
(3) SteadyFilm ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert.
(4) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn,SteadyFilm hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, dh Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, SteadyFilm weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin.
5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Veranstaltungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei SteadyFilm. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch SteadyFilm darf kein Nutzer die Veranstaltungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
(2) Etwaige Erlaubnisse durch SteadyFilm sind per E-Mail anzufragen. Eine Erlaubnis bedarf der Text- oder Schriftform durch SteadyFilm.
(3) SteadyFilm hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf deren Webseiten veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von SteadyFilm nicht gestattet und wird bei Verstoß von SteadyFilm zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
6 Verhalten in der Veranstaltungsstätte, Hausrecht, Hausordnung
(1) Die Wahrnehmung des Hausrechts steht SteadyFilm oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von SteadyFilm, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
(2) Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
- a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
- b) die auf den Tickets gegebenenfalls aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von SteadyFilm zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe vor.
- c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
- d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
(3) Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
(4) Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB ist SteadyFilm ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,–- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
(5) Es gilt ergänzend zu diesen AGB die im jeweiligen Veranstaltungsort aushängende Hausordnung.
7 Haftung
(1) SteadyFilm haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. SteadyFilm und/oder deren Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
(3) Die Haftung von SteadyFilm für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
8 Widerrufsrecht, Umtausch
(1) Auch wenn SteadyFilm Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch SteadyFilm bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
(2) Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Sportdaten ist nur mit Einwilligung von SteadyFilm und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.
(2) Ohne Einwilligung von SteadyFilm ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können SteadyFilm nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch SteadyFilm nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
(3) SteadyFilm ist als Veranstalter stets zur Anfertigung eigener Video- und Fotoaufnahmen auf/im jeweiligen Veranstaltungsort berechtigt. Der Kunde erklärt sich mit einer Abbildung und Verwendung entsprechender Video- und Fotoaufnahmen als Beiwerk einverstanden.
10 Kontakt
Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets der SteadyFilm können über folgende Kontaktmöglichkeiten an SteadyFilm gerichtet werden:
hi@creators-summit.de
11 Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und/oder für Kaufleute (HGB) sowie für Freiberufler gilt ausschließlich die Anwendbarkeit des deutschen Rechtes.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Bayreuth. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Bayreuth es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
12 Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
AGB Stand: 1.9.2024